Aktuelle-Meldung | 13.01.2025
Partnerbetriebe der INTERGREEN AG in RAL-Gütegemeinschaft Sportrasensysteme zertifiziert
Wir gratulieren zur Bestätigung des Qualitätsnachweises! Das INTERGREEN-Partnerunternehmen Schmitt wurde Ende letzten Jahres in der Kategorie A Gütezeichenbenutzer für die Herstellung von Sportrasensystemen erfolgreich zertifiziert. Als weiterer Partnerbetrieb befindet sich die Firma John (Bamberg) im Zertifizierungsprozess und erwartet die Urkunde im zeitigen Frühjahr!
Die INTERGREEN AG selbst ist von Beginn an in der Kategorie F. (Organisationen, Institutionen) als Mitglied in der Gütegemeinschaft „Sportrasensysteme aus Naturrasen“ gelistet.
RAL Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e.V. setzt sich für die Sicherung und Verbesserung der Qualität von Strapazierrasenflächen auf Sportanlagen ein. Dies umfasst alle Phasen von der Beratung über den Bau bis hin zur Pflege und Instandhaltung. Mitglieder dieser Gütegemeinschaft verpflichten sich zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards, die durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachungen sichergestellt werden.
Die Mitgliedschaft in der RAL Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e.V. steht Unternehmen und Institutionen offen, die im Bereich Sportplatzbau, Pflege und Instandhaltung tätig sind.
Dazu zählen insbesondere:
- Unternehmen mit Schwerpunkt auf Sportplatzbau, Pflege und Instandhaltung,
- Planungsbüros für Sportanlagen,
- Prüflabore und Institute,
- Kommunen und andere Auftraggeber.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Qualität und fachgerechte Erstellung von Sportrasensystemen aus Naturrasen sowie deren Instandhaltung und Pflege sicherzustellen. Dies erfolgt durch kontinuierliche Eigenüberwachung und mindestens einmal jährliche Fremdüberwachung. Zudem verpflichten sich die Mitglieder zur Einhaltung der vom RAL Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Güte- und Prüfbestimmungen Sportrasensysteme aus Naturrasen RAL-GZ 946/1 für die Herstellung und RAL-GZ 946/2 für Pflege und Instandhaltung.
Eine Mitgliedschaft erfolgt in der Regel durch die Absolvierung eines erfolgreichen Aufnahmeprozess in mehreren Schritten:
- Antragstellung: Interessierte Unternehmen oder Institutionen reichen einen Mitgliedsantrag bei der Gütegemeinschaft ein.
- Prüfung der Qualifikationen: Der Vorstand überprüft, ob die Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3.1 der Satzung erfüllt sind.
- Verleihung des Gütezeichens: Binnen sechs Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft müssen Mitglieder die Verleihung des Gütezeichens der Gütegemeinschaft beantragen.
- Überwachung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen durch Eigen- und Fremdüberwachung.
Das Gütezeichen ist der Ausweis der Gütesicherung und wird nach Anerkennung durch die RAL im Bundesanzeiger bekannt gegeben und in das beim Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register von der rechtstragenden Gütegemeinschaft als Kollektivmarke eingetragen.