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Saatgut-Etikett, was steht drauf?
02/2020 INTERGREEN Newsletter

Saatgut-Etikett, was steht drauf?

Gesetzliche Vorgaben beim Saatgutvertrieb

Für das Inverkehrbringen von Saatgutmischungen für den Rasenbereich sind seitens der Hersteller gesetzliche Vorgaben durch das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) und die Saatgutverordnung (SaatgutV) einzuhalten.

Für die Herstellung einer Rasenmischung muss der anerkannte Fachbetrieb einen entsprechenden Antrag bei der jeweiligen Anerkennungsstelle einreichen.

Dabei dürfen Mischungen nur zertifiziertes Saatgut (Sorten) oder als Handelssaatgut zugelassene Komponenten enthalten. Mit dem Antrag werden die geeigneten Sortenzertifikate mit Angaben zur Saatgutqualität (Keimfähigkeit, Reinheit und Feuchtigkeit) vorgelegt, sodass für eine maximale Partie von 10.000 Kg eine Mischungs-Nr. vergeben wird, die dann auf dem grünen Etikett angegeben werden muss. Auf diese Weise lässt sich der Weg der Saatgutproduktion von der Ernte bis zur Aussaat nachverfolgen.

Grüne Saatgut-Etiketten bei Consumer-Rasenmischungen sind meist am Boden der Verpackung angebracht.
Abb.1 a+b: Grüne Saatgut-Etiketten bei Consumer-Rasenmischungen sind meist am Boden der Verpackung angebracht. Fotos: K.G.

Grundsätzlich ist jede Packung des Saatgutes mit einem Etikett zu kennzeichnen. Das Etikett muss bei Großpackungen rechteckig und mindestens 110 x 67 mm groß sein. Für Mischungen sind ausschließlich grüne Etiketten zu verwenden.

Erläuterungen zum grünen Saatgut-Etikett

Neben den offiziellen Angaben (s.u.) können auch techn. Werte auf dem Etikett enthalten sein. Bei der Nennung des Typs Regelsaatgutmischung (RSM) hat man eine Gewähr für die Qualität des Saatgutes. In diesen Mischungen werden gute Sorten jeder Art verwendet und die Mindestkeimfähigkeit ist meist höher als gesetzlich gefordert.

Grüne Saatgut-Etiketten bei Großpackungen ≥ 10 kg mit zusätzlichen, technischen Angaben für RSM Typ 3.2, bzw. Reinheit ® und Keimfähigkeit (K).
Abb.2 a+b: Grüne Saatgut-Etiketten bei Großpackungen ≥ 10 kg mit zusätzlichen, technischen Angaben für RSM Typ 3.2, bzw. Reinheit ® und Keimfähigkeit (K). Fotos: K.G. Müller-Beck

Beispielkennzeichnung einer Saatgutmischung (Großpackung ≥ 10 kg)

Beispielkennzeichnung einer Saatgutmischung (Großpackung ≥ 10 kg)

a) Packungsindividuelle Chargennummer, wird von Anerkennungsstelle vergeben.

b) Bei Rasenmischungen muss aus dem angegebenen Verwendungszweck eindeutig hervorgehen, dass die Saatgutmischung nicht für die Verwendungszwecke in der Landwirtschaft bestimmt ist.

c) Die Mischungsnummer wird von der Anerkennungsstelle zu jeder Partie (max. 10 t) vergeben und dient in erster Linie der Saatgutverkehrskontrolle zur Überwachung der umlaufenden Saatgutpartien.

d) Mischungsname

e) Der Anteil jeder Art an der Saatgutmischung (in Gew.-%)

f) Die verwendeten Arten der Mischung

g) Die Sortenbezeichnung. Für die auf dem Etikett genannten Sorten lassen sich die jeweiligen Eigenschaften der Gräser in der „Beschreibenden Sortenliste Rasengräser 2019“ des Bundessortenamtes nachlesen (BSA, 2019).

h) Zusätzliche Angaben zur Saatgutmischung müssen im weißen Teil des Etiketts aufgeführt werden. Dies könnte zum Beispiel bei der Verwendung von Saatgutbehandlungen und der dadurch nötigen Deklaration nach Düngemittelverordnung (DüMV) der Fall sein.

 

Quellennachweis:
BLECHER, T.,2020: Kennzeichnung von Saatgutmischungen. Greenkeepers Journal, 1-2020.
BSA, 2019: https://www.bundessortenamt.de/bsa/media/Files/BSL/bsl_rasengraeser_2019.pdf

Autor
© Dr. Klaus Müller-Beck, Ehrenmitglied DRG

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