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Aktuelle-Meldung | 05.02.2026
Update zur Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen
Ungeachtet der Fristverlängerung bis zum 1. Januar 2027 empfiehlt es sich, sich frühzeitig mit der elektronischen Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen zu befassen!
Ursprünglich war ab diesem Jahr (2026) schon eine elektronische, maschinenlesbare Form der Dokumentation geplant. Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der EU erlaubte Ende 2025 dann aber den Mitgliedsstaaten, die maschinenlesbare Aufzeichnung um ein Jahr, auf den 01.01.2027, zu verschieben. Auf Initiative der Bundesländer wurde dieses Datum auch im nationalen „Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen“ verankert, das vom Bundestag am 23. Dezember 2025 beschlossen wurde.
Aufzeichnungspflichten ab 01.01.2026
Die Verschiebung gilt jedoch nicht für den neuen Aufzeichnungsumfang, dieser muss bereits seit dem 01.01.2026 erfüllt werden.
Weitere Informationen zu Pflichtangaben, Übergangszeiten und möglicher online Hilfestellung lesen Sie in unserem aktuellen INTERGREEN-Newsletter.
Autorin des Fachbeitrages
Dipl. Ing. agr. Beate Licht
Sportrasen-Expertin mit Schwerpunkt IPS
Golf Consulting, Düsseldorf